Anfrage Sprechstundentermin

Bei Neuanfragen zu Sprechstundenterminen wenden Sie sich bitte ausschließlich an die telefonische Sprechstunde!

Dienstag und Donnerstag von 9:00 bis 10:40 Uhr unter der Telefonnummer: 0160 – 910 477 98

Sie benötigen schneller einen Sprechstundentermin?

Dann wenden Sie sich bitte an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (https://www.kvwl.de/arztsuche), diese ist 24 Stunden, 7 Tage die Woche erreichbar unter der Telefonnummer: 116 117. Die KVWL verspricht innerhalb von vier Wochen einen Sprechstundentermin zu organisieren. Beachten Sie bitte, dass Sie einen Termin bei einem Therapeuten erhalten, der im jeweiligen Zeitraum (in der Regel vier Wochen) freie Kapazitäten hat. Sie haben keinen Anspruch auf einen Termin bei einem bestimmten Psychotherapeuten Ihrer Wahl!

Fragen und Antworten zu Sprechstundenterminen

Was ist ein Sprechstundentermin?

Ein Sprechstundentermin ist ein Einzeltermin und dient der schnellen Ersteinschätzung durch einen Psychotherapeuten. Die Sprechstunde dient zur Indikationsstellung, ob eine Therapie grundsätzlich überhaupt nötig und sinnvoll ist, und welche anderen Möglichkeiten es neben einer Therapie geben kann.

Ein Sprechstundentermin ist keine Therapie und bedeutet nicht, dass Ihnen ein Therapieplatz garantiert wird! Auch wird die Wartezeit auf einen Therapieplatz durch die Teilnahme am Sprechstundentermin nicht verkürzt!

Wie bekomme ich einen Sprechstundentermin?

Sie können telefonisch einen Sprechstundentermin vereinbaren. Die Hotline ist Dienstag und Donnerstag von 9:00 bis 10:40 Uhr besetzt.

Am anderen Ende der Leitung sitzt kein Therapeut, sondern unsere Praxismitarbeiterin, die sich um die Terminvergabe kümmert. Unsere Praxismitarbeiterin unterliegt, genau wie die Therapeutinnen, der Schweigepflicht und behandelt Ihre Informationen selbstverständlich vertraulich.

Bitte beachten Sie:  Aus rechtlichen Gründen können nur telefonische Anfragen während der Sprechzeiten bearbeitet werden (keine SMS).

Wie lange muss ich auf einen Sprechstundentermin warten?

Das ist je nach Auslastung der Therapeutinnen unterschiedlich. In der Regel sollten Sie mit einer Vorlaufzeit von ca. 3 bis zu 6 Monaten rechnen. Sagen andere Patienten Termine ab, können Sie auch kurzfristig innerhalb weniger Wochen einen Sprechstundentermin bekommen.

Auch mit einer Überweisung, beispielsweise vom Hausarzt, bekommen Sie nicht automatisch einen früheren Termin.

Sie benötigen schneller einen Sprechstundentermin?

Dann wenden Sie sich bitte an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (https://www.kvwl.de/). Die KVWL verspricht innerhalb von vier Wochen einen Sprechstundentermin zu organisieren. Beachten Sie bitte, dass Sie einen Termin bei einem Therapeuten erhalten, der im jeweiligen Zeitraum (in der Regel vier Wochen) freie Kapazitäten hat. Sie haben keinen Anspruch auf einen Termin bei einem bestimmten Psychotherapeuten Ihrer Wahl!

Ich habe einen Sprechstundentermin – was muss ich mitbringen?

Bitte bringen Sie unbedingt Ihre Krankenkassenkarte mit (wenn Sie gesetzlich versichert sind) und, Informationen/Vorbefunde zu Vorbehandlungen, falls Sie diese hatten.

Ich habe einen Sprechstundentermin vereinbart und nun keine Zeit mehr. Bei wem muss ich den Termin absagen?

Wenn Sie einen fest vereinbarten Sprechstundentermin nicht wahrnehmen können, können Sie ihn bis 48 Stunden vorher kostenlos absagen. Bei einer späteren Absage wird ein Ausfallhonorar fällig.

Bitte kontaktieren Sie die Therapeutin direkt, wenn Sie einen Termin absagen müssen. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen der jeweiligen Therapeutin sind hier auf der Webseite unter dem jeweiligen Namen aufgeführt.

Ich hatte einen Sprechstundentermin. Wann beginnt nun meine Therapie?

Die Therapeutinnen entscheiden selbst über das Vorgehen der Therapieplatzvergabe. Die Teilnahme an einem Sprechstundentermin garantiert keinen Therapieplatz! In der Sprechstunde wird entschieden, ob eine Therapie notwendig ist oder eine andere Maßnahme getroffen werden kann/muss.

Falls die Therapie bei der Therapeutin stattfinden kann, wird sie Ihnen am Ende des Sprechstundentermins die aktuelle Wartezeit mitteilen und das weitere Vorgehen besprechen.

Hat die Therapeutin, bei der Sie zur Sprechstunde waren, Ihnen „grünes Licht“ gegeben für einen Therapieplatz bei ihr, wird sie sich rechtzeitig bei Ihnen melden, wenn Ihre Therapie beginnen soll. Nachfragen dazu kann unsere Praxismitarbeiterin während der telefonischen Sprechstunde nicht beantworten.

Kann ich auf die Warteliste geschrieben werden?

Eine Warteliste für alle Therapeutinnen unserer Praxis gibt es nicht. Jede Therapeutin entscheidet selbst, ob sie eine Warteliste führt, oder nicht. Ein Wartelistenplatz garantiert keinen Sprechstundentermin oder einen Therapieplatz!

Um bei einer unserer Therapeutinnen auf die Warteliste für einen Therapieplatz zu kommen, müssen Sie vorab einen Sprechstundentermin bei ihr wahrgenommen haben!

Nachfragen zu Ihrem Wartelistenplatz (für einen Sprechstundentermin oder Therapieplatz) kann unsere Praxismitarbeiterin während der telefonischen Sprechstunde nicht beantworten.

Kann ich auch noch bei einer weiteren Therapeutin in der Praxis Barbarossastraße in die Sprechstunde kommen?

Das ist nur in Ausnahmefällen und nur nach Rücksprache mit den Therapeutinnen möglich.

Ein Sprechstundentermin ist keine Therapie, sondern ein einmaliger Termin zur Diagnosestellung. Ein weiterer Sprechstundentermin wird Ihnen und der Therapeutin keine neuen Ergebnisse bringen, die nicht schon die erste Therapeutin festgestellt hat. Außerdem würden Sie so Sprechstundentermine für andere Patienten blockieren.